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Title: Press release of the German Federal Labour Court: Auskunftspflicht bei Bildung von Europäischem Betriebsrat - Kühne & Nagel-Gruppe
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Date: 01/01/2000
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Quelle: http://www.bundesarbeitsgericht.de "AKTUELLE RECHTSPRECHUNG +++ Auskunftspflicht bei Bildung von Europäischem Betriebsrat - Kühne & Nagel-Gruppe +++ Das deutsche Unternehmen der von der Schweiz aus geleiteten Kühne & Nagel-Gruppe ist nach einer Entscheidung des BAG (Az.: Beschl. v. 29.06.2004 - 1 ABR 32/99) verpflichtet, dem Gesamtbetriebsrat die Auskünfte zu erteilen, die für die Bildung eines Europäischen Betriebsrats für alle in der EU belegenen Unternehmen der Gruppe erforderlich sind. Das Gericht hat den Einwand des Unternehmens nicht gelten lassen, es besitze diese Informationen selbst nicht und die zentrale Leitung in der Schweiz ebenso wie die übrigen ausländischen Unternehmen der Gruppe weigerten sich, ihm die Auskünfte zu erteilen. Das deutsche Unternehmen muss erforderlichenfalls die Information durch die Unternehmen der Gruppe in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU vor den dortigen Gerichten einklagen. Die EG-Richtlinie über Europäische Betriebsräte sieht nach einem Urteil des EuGH vom 13.01.2004 einen entsprechenden Auskunftsanspruch vor".

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